Datenschutzerklärung

Entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Unsere Arztpraxis erhebt selbst keine Daten (wie zum Beispiel im Zusammenhang mit sogenannten „Cookies“ oder über Google-Analytics) im Zusammenhang mit dem Besuch und / oder der Nutzung unserer Web-Seite durch Sie. Mit dem Besuch und / oder der Nutzung unserer Web-Seite werden Daten von folgenden Internetdiensten / -dienstanbietern erhoben (sogenannte Serverlogfiles):

  • Ionos / 1&1 (Montabur, Deutschland) als Web-Host: Aufgrund von Datenschutzrichtlinien zu personenbezogenen Daten werden die IP-Adressen der Aufrufer in den Log-Dateien anonymisiert.
  • Google-Maps (USA)

Zu diesen Serverlogfiles können die Adresse und Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Zwecken der Sicherheit eingesetzt werden, z.B., um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken) und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen.

Seitens der Arztpraxis wurde diesen Internetdiensten / -dienstanbietern keine oder keine über das gesetzliche zugelassene und damit allgemein im Internetverkehr übliche Maß hinausgehenden Berechtigungen zur Datenerhebung erteilt. Verantwortlich für den Datenschutz sind diese Dienstanbieter. Widerspruch gegen die Erhebung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe dieser Daten kann durch Sie nur bei diesen Internetdiensten / -dienstanbietern eingelegt werden.

Darüber hinaus wurden Verlinkungen auf Web-Seiten externer Anbieter gesetzt: Landesärztekammer Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Seiten der Stadt Cottbus sowie „dion ateliero“ (Valentin Hering). Weder für den Inhalt noch die Benutzung dieser Links wird Haftung übernommen.

In unserer Arztpraxis arbeiten weniger als 20 Mitarbeiter. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Sinne der DSGVO ist somit nicht erforderlich. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist für die Arztpraxis nach den gesetzlichen Vorgaben aktuell nicht notwendig. Für den Datenschutz der Arztpraxis verantwortlich ist der Praxisinhaber, Dr. Winfried Schubert.

Die Erhebung, Speicherung und Weiterleitung von Daten durch unsere Arztpraxis unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und ist für die Behandlung im Rahmen des Behandlungsvertrages zwischen ihnen als Patient und uns als Arztpraxis notwendig, um den damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen und der Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung gerecht zu werden.

Wir erheben und speichern personenbezogenen Daten (zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen), inklusive Gesundheitsdaten (zum Beispiel zur Krankengeschichte, Diagnosen, Befunde, Therapien, Therapievorschläge). Wir speichern auch Daten, die wir nicht selbst in unserer Arztpraxis erhoben haben, zum Beispiel Daten von anderen Ärzten und Einrichtungen (u. a. Krankenhäuser, Physiotherapiepraxen, Sanitätshäusern, Heimen, Pflege- und Palliativdiensten), wenn diese Daten für die gesundheitliche Versorgung von Patienten notwendig oder sinnvoll sind. Dies schließt auch ärztliche Aufklärungen ein. Bei nicht geschäftsfähigen Patienten werden auch die für die Erreichbarkeit und zur Kommunikation notwendigen und sinnvollen Daten der gesetzlichen Betreuer gespeichert.

Notwendigkeit bzw. Sinnfälligkeit der Datenerhebungen und Speicherung orientieren sich u. a. an

  • den gesetzlichen Anforderungen (u. a. auch Dokumentations- und Nachweispflicht der ärztlichen Behandlung)
  • der Qualitätssicherung der Behandlung
  • der Leistungsabrechnung und deren Nachweis

Die erhobenen Daten werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, an Dritte weitergeleitet / übermittelt, u. a. an

  • Gesetzliche Krankenversicherungen (zum Beispiel zur Abrechnung und bei Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen)
  • Rentenversicherer / Versorgungswerke (zum Beispiel bei Anträgen und Gutachten)
  • gesetzliche Betreuer von Patienten, die nicht geschäftsfähig sind
  • Personen oder Institutionen (zum Beispiel andere Ärzte, Behandler, Krankenhäuser, Heime, Pflegedienste, Versicherungen, privatärztliche Verrechnungsstellen) zu deren Datenübermittlung ein Einverständnis seitens des Patienten erteilt wurde

Auch der quantitative Umfang der Datenübermittlung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen und, im Rahmen dessen, an Notwendigkeit und Sinnfälligkeit für die Fragestellung der Übermittlung.

Der Schutz der o. g. Daten bei der Erhebung, Speicherung und Übermittlung wird seitens der Arztpraxis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Dafür werden mindestens die gesetzlich geforderten, gegebenenfalls zusätzliche, geeignete und zugelassene Prozesse genutzt und Strukturen eingesetzt. Deren Effektivität und Gesetzeskonformität wird regelmäßig (vierteljährlich) sowie bei sich ändernden Vorschriften / Regelungen in Verantwortung des Praxisinhabers überprüft.

Patienten oder dazu ermächtigte Vertreter haben das Recht der Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (inklusive Gesundheitsdaten). Die Berichtigung nachweislich unrichtiger Daten erfolgt bei Kenntnis derselben und kann ebenso durch den Patienten verlangt werden. Eine Löschung von Daten auf Verlangen des Patienten ist nur innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich (u. a. Beachtung der Nachweispflicht gesundheitlicher Behandlungen).

Der Erhebung, Speicherung und Übermittlung o. g. Daten kann seitens des Patienten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprochen werden. Sollte dadurch die medizinische Versorgung nach Ansicht des behandelnden Arztes (Dr. Winfried Schubert) relevant beeinträchtigt werden, wird der Patient darüber informiert und aufgeklärt. Der Arzt kann daraufhin unter Umständen eine Beendigung des Behandlungsvertrages vorschlagen oder diesen sogar einseitig beenden, wenn seiner Meinung nach grundlegende oder erhebliche Störungen des Behandlungsablaufes durch die Folgen des Widerspruchs zu erwarten sind. Ausstehende Verbindlichkeiten bleiben davon unberührt. Mit Widersprüchen in Verbindung stehende / entstehende Kosten trägt der Widersprechende.