Aktuelle Informationen

23.10.26 | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 1. Januar 2027

Die Bundesregierung hat das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen, von dem Sie als Patienten genauso betroffen sind, wie wir als Arztpraxis.

Eine einschneidende Änderung betrifft die Wiedereinführung von Budgetierungen. Konkret bedeutet das: Wenn wir mehr behandeln, als dieses Budget für uns vorsieht, bekommen wir dafür keine adäquaten Vergütungen mehr oder müssen mit relevanten Zahlungskürzungen rechnen. Auf der anderen Seite sind jedoch auch unsere unsere laufenden Ausgaben (ähnlich wie auch bei Ihnen privat), in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Wir werden zwar auch weiterhin alles tun, um die medizinisch notwendigen Behandlungen sicherzustellen, dennoch zwingt die durch Sie gewählte Politik uns Praxen dazu, strenger zu wirtschaften.

Konkret werden wir z. Bsp. die bisher regelmäßigen Routine-, Kontroll- und Labortermine künftig nicht mehr so zeitnah und in den gewohnten (meist jährlichen Abständen) vergeben können, um damit die Behandlung aller Bestandspatienten unserer Praxis sicher zu stellen. Auch den „Check-up 35“ streng aller 3 Jahre durchzuführen, wird nicht mehr in jedem Falle möglich sein. Im Einzelfall jedoch werden wir immer die Notwendigkeit engmaschigerer Kontrollen im Auge behalten.

Leistungen und Untersuchungen auf Wunsch und Rechnung des Patienten und ohne medizinische Notwendigkeit bzw. mit fragwürdiger medizinische Indikation (z. Bsp. IGeL-Leistungen wie Vitamin-Gaben und -bestimmungen) bieten wir nach wie vor nicht oder nur im begründeten Ausnahmefall an. Allerdings sind auch die Beratungen dazu keine Kassenleistung und werden demnächst privat in Rechnung gestellt werden.

Weitere wichtige Änderungen für Sie im Überblick:

  • Für verschreibungspflichtige Medikamente zahlen Sie künftig mindestens 7,50 Euro (statt bisher 5,00 Euro) pro Packung hinzu.
  • Bei Hilfsmitteln (wie Einlagen oder Rollatoren) steigt die Zuzahlung auf mindestens 15,00 Euro.
  • Ein Krankenhausaufenthalt wird ebenfalls teurer: Pro Tag werden 15,00 Euro fällig (bisher 10,00 Euro).
  • Termine bei Fachärzten können noch knapper werden, da die Möglichkeit des sog. „Hausärztlichen Vermittlung“ entfällt und gleichzeitig das Budget für Fachärzte strenger gedeckelt wird. Wir werden Ihnen als Hausarztpraxis also ab 1. Januar 2026 auch in dringenden Fällen bei der Facharztvermittlung nicht mehr in gewohnter Weise helfen können.

Entgegen vieler Befürchtungen bleiben zunächst erhalten:

  • Die Gesundheitsuntersuchungen „GU ü18“ (einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr) und „GU ü35“ (aller 3 Jahre). Allerdings werden diese Leistungen ebenfalls unter die Gesamtbudgetierung fallen, wodurch es unsererseits zu kritischen Prüfungen kommen wird, ob sie wirklich auch aller 3 Jahre notwendig sein werden.
  • Die Darmkrebsvorsorge (entweder iFOBT-Stuhluntersuchung durch uns aller 2 Jahre oder die Vorsorgedarmspiegelung).
  • Das Hautkrebsscreening (aller 2 Jahre).
  • Sämtliche DMP (Disease Manement Programme) für Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzerkrankung, Asthma bronchiale und COPD.

Um auch in Zukunft unter den schwierigeren Bedingungen ein verlässlicher Partner für Ihre Gesundheit bleiben zu können, bitten wir Sie um Verständnis. Insbesondere Bitten wir Sie, Ihrer Verärgerung nicht bei unserer Mitarbeiterin an der Anmeldung Luft zu machen, die dies am Wenigsten zu verantworten hat.


17.10.26 | Aktuelle Infektionslage

Die Rachenabstriche auf die 18 häufigsten Erreger („RespiPanel“ des MVZ Labor Cottbus) ergaben bis zum 9.10.26 (vor unserem Urlaub) in unserer Praxis bis auf wenige Ausnahmen zumeist den Rhinovirus. Dieses ist einer der weltweit häufigsten Erreger von Erkältungskrankheiten („Husten, Schnupfen, Heiserkeit“). Die Erkrankungsverläufe erscheinen jedoch in diesem Jahr heftiger und langwieriger. Körperliche Schonung und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme sind wichtige Maßnahmen im Erkrankungsfall. Derzeit sind keine spezielle vorbeugende Impfung und auch keine spezielle antivirale Behandlung verfügbar. Um so wichtiger ist es, die allgemeinen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Insbesondere auch das Tragen von FFP-2-Masken Erkrankter in der Öffentlichkeit sollte selbstverständlich sein.

27.9.26 | Gute Gründe für die Grippeschutzimpfung (besonders für Unentschlossene)

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit auch die nächste Grippewelle. Seit dem vergangenen Jahr ist die Impfbereitschaft auffällig gesunken. Möglicherweise tragen Desinformationen aus dem Internet in Bezug auf Impfungen oder auch die nicht nachvollziehbare Politik während der Corona-Zeit zu einer allgemeinen Verunsicherung bei. Einige Menschen glauben aber auch, eine Grippe (Influenza) sei nur eine stärkere Erkältung. Das stimmt nicht. Eine echte Grippe ist eine ernsthafte Erkrankung, die den Körper auch nach ihrem Überstehen noch viele Wochen lang schwächen kann. Jedes Jahr sterben nicht wenige Menschen an Grippe, besonders Alte und Kranke. Die sicherste Vorsorge ist und bleibt die jährliche Grippeschutzimpfung:

  • Sicher und gut verträglich: Die Grippeimpfstoffe sind seit Jahrzehnten bewährt, sicher (Nebenwirkungen s. u.) und werden jedes Jahr genau an die aktuellen Virentypen angepasst.
  • Die Impfung ist schnell erledigt (Sie benötigen bei uns keinen Termin) und schützt Sie schon nach wenigen Tagen sehr gut für die gesamte Wintersaison.
  • Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Grippeschutzimpfung auch das Risiko von anderen Erkältungserkrankungen befallen zu werden, wie beispielsweise durch Rhinoviren, Respiratorische Synzytial-Viren (RSV), COVID-19 senken kann! Dieses Phänomen wird in der Medizin als „trainierte Immunität“ (Trained Immunity) bezeichnet. Der biologische Hintergrund: Eine Grippeschutzimpfung regt primär die Bildung von spezifischen Antikörpern gegen Influenzaviren an. Gleichzeitig führt sie jedoch auch zu einer unspezifischen Aktivierung des angeborenen Immunsystems. Die Immunzellen werden quasi „vorgewarnt“ und in Alarmbereitschaft versetzt. Kommt der Körper nach der Grippeschutzimpfung mit einem anderen, Nicht-Grippevirus, in Kontakt, kann er schneller und effektiver reagieren. Auch Laboruntersuchungen zeigten, dass mit dem Grippeimpfstoff in Kontakt gebrachte Immunzellen eine stärkere und gezieltere Antwort gegen andere, Nicht-Grippeviren, mobilisieren können. Wichtige Einschränkung: Die Behörden für gesundheitliche Aufklärung wie Infektionsschutz.de betonen, dass dieser Nebeneffekt keinen gleichwertigen, gezielten und / oder dauerhaften Schutz vor anderen Infektionen / Krankheiten ersetzt. Die Grippeschutzimpfung schützt also nicht allgemein und ausreichend vor gewöhnlichen Erkältungsviren. Gegen andere schwere Atemwegserkrankungen wie COVID-19 oder die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) sind daher weiterhin separate, spezifische Impfungen empfohlen, diese sind auch in unserer Praxis erhältlich.

Häufige Fragen kurz beantwortet:

  • „Warum muss ich mich jedes Jahr neu impfen lassen?“ – Grippeviren sind Verwandlungskünstler. Sie verändern sich ständig („drifting“), was das perfekte Erkennen für unser Immunsystem erschwert. Noch viel gefährlicher jedoch ist das „shifting“: Durchschnittlich aller 10 bis 15 Jahre kommt es bei den Grippeviren durch gleichzeitige Infektion eines Organismus mit einem anderen Virus zu einem Antigenschub. Dadurch entsteht plötzlich ein völlig neuer Grippevirussubtyp, gegen den es in der menschlichen Bevölkerung noch keinerlei Grundimmunität gibt. Die Erkrankung „Grippe“ wird dadurch plötzlich sehr viel gefährlicher. Aus diesen beiden Gründen wird der Impfstoff jedes Jahr an die neu entdeckten Grippeviren der Südhalbkugel angepasst, damit unser Immunsystem immer die aktuell passenden Abwehrkräfte parat hat.
  • „Bekomme ich von der Impfung nicht erst recht die Grippe?“ – Nein, das ist unmöglich. Der Impfstoff enthält nur inaktivierte (tote) Bestandteile des Virus. Er kann keine Grippe auslösen. Dass der Arm danach etwas zieht oder man sich für einen Tag leicht abgeschlagen fühlt, sind nur Zeichen dafür, dass unser Immunsystem arbeitet. Allerdings zieht jede Schutzimpfung eine Auseinandersetzung mit dem Immunsystem nach sich. Ähnlich wie bei einem Krieg wird unser Immunsystem dadurch vorübergehend geschwächt, auch wenn es bei dieser Auseinandersetzung als „Sieger“ hervorgeht. Während dieser Zeit ist der Organismus vorübergehend anfälliger, was zu spektakulär überbewerteten Einzelberichten im Netzt geführt haben mag.
  • Nebenwirkungen treten bei etwa 13 % der Geimpften auf. Diese beschränken sich allerdings, wie in Studien belegt wurde, auf lokale Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle. Sie können 1 bis 3 Tage anhalten. Leichte Allgemeinbeschwerden wie erhöhte Temperaturen, Gliederschmerzen, Mattigkeit usw. können besonders bei Personen auftreten, die noch nie mit dem Grippevirus in Kontakt gekommen sind. Seit den 90er Jahren nahm die Verträglichkeit der Grippeimpfung deutlich zu, als weltweit sog. Untereinheiten-Impfstoffe, „Subunit-Vakzine“, zum Einsatz kamen (vorher: Spaltimpfstoffe, „Split-Vakzine“). Die Menschen, die noch zu DDR-Zeiten heftige Grippeimpfungsnebenwirkungen, wie z. B. hohes Fieber erlitten, und deshalb Angst vor der Impfung haben, sollten gerade jetzt, wo sie in einem sehr sensiblen Alter sind, ihre Impfeinstellung noch einmal überdenken.
  • Laut aktueller Leitlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) können auch die meisten Personen, die sonst auf den Verzehr von Hühnereiweiß mit Symptomen (Hühnereiweißallergie, wie z. B. Nesselsucht) reagieren, jeden der aktuell zugelassenen Grippeimpfstoffe erhalten. Die verbleibenden Spuren von Hühnereiweiß in modernen Impfstoffen sind extrem gering.
  • Wann ist der beste Zeitpunkt für die Grippeschutzimpfung? – Die ideale Zeit für die Impfung liegt zwischen Oktober und Dezember. Der Körper braucht nach der Impfung wenige Tage, bis zu zwei Wochen, um den vollständigen Schutz aufzubauen.

Für wen ist es besonders wichtig, sich impfen lassen? – Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt auf den Seiten des Robert Koch Instituts die Impfung besonders für:

  • Ältere Menschen: Alle Personen ab 60 Jahren. Für diese Gruppe wird seit der Saison 2025/26 ein Hochdosis-Impfstoff für eine bessere Immunantwort empfohlen, da ältere Menschen in der Regel ein schlechteres Immunsystem haben: Efluelda 2026/2027 (Für Personen bis einschließlich 59 Jahren empfiehlt sich der Grippeimpfstoff Influvac Tetra 2026/2027).
  • Schwangere: Ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel; bei Vorerkrankungen bereits ab dem 1. Trimenon.
  • Chronisch Kranke: Personen jeden Alters ab 6 Monaten mit Grundleiden (z. B. Asthma, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes).
  • Bewohner von Heimen: Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen: Sie leben in größeren Gruppen 24 Stunden / 7 Tage die Woche relativ dicht zusammen.
  • Medizinisches & Pflegepersonal: Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege: Ihr Risiko, an ansteckenden Virusinfekten zu erkranken, ist besonders hoch, da sie tagtäglich mit potentiell infizierten Patienten konfrontiert sind. Die Vielzahl durchgemachter Infekte von Personen dieser Berufsgruppe schwächt deren Immunsystem und macht sie dadurch noch anfälliger.
  • Kontaktpersonen: Personen, die Risikogruppen im eigenen Haushalt betreuen.
  • Berufsrisiken: Personen mit engem Kontakt zu Tieren wie Schweinen, Geflügel oder Wildvögeln sowie Personal mit viel Publikumsverkehr (Lehrer, Verkäufer, Polizisten, Angestellte in Ämtern, Gefängnissen usw.).

Melden Sie sich zur Impfung einfach an unserer Anmeldung. In der Regel, d. h. bei normalem Patientenaufkommen und / oder Krankenstand, können wir Ihre Impfung auch sofort durchführen. Bringen Sie bitte möglichst Ihren Impfpass mit (ansonsten tragen wir die Impfung später auch nach).

Für alle Impfungen müssen Sie kein (!) Bestandspatient unserer Praxis sein.

In Zusammenarbeit mit der Lausitzer Sportschule und dem Olympiastützpunkt sind organisierte Grippeschutzimpfungen bei uns möglich. Für Sportler unter 18 Jahren ist dazu zwingend die Vorlage des Originalformulars mit der Zustimmung aller Erziehungsberechtigten notwendig. Dieses finden Sie auch hier zum Download.