Telefonische Krankschreibung

Für Bestandspatienten unserer Praxis, maximal 5 Kalendertage

Diese ist für maximal 5 Kalendertage möglich für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, d. h. für sogenannte Bagatellerkrankungen wie Erkältungen, Magen-Darm Infekte (G-BA-Beschluss vom 7.12.23 BAnz AT 27.12.2023 B5). Bisher wurde diese Regelung durch die Bundesregierung nicht abgeschafft.

Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung ist, dass sie Bestandspatient unserer Praxis sind, d. h. auch kein Urlaubsvertretungspatient einer anderen Praxis.

Bitte bleiben Sie ab Ihrer Anforderung am Telefon! Die ärztlich Rückmeldung erfolgt telefonisch und unabhängig (!) von der in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen Zeit. Bitte reichen Sie schnellstmöglich Ihre Krankenkassenkarte nach, wenn Sie diese im laufenden Quartal noch nicht eingelesen hatten, um eine Privatrechnung zu vermeiden.

Bitte stellen Sie vor dem Klicken des Buttons sicher, dass wir keinen Urlaub haben (siehe Startseite oder unter „Urlaub“).

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